|
Aufbauend auf die bereits für die
Begleithundprüfung erforderlichen Übungen sind – je nach
Prüfungsstufe – folgende Übungen zu zeigen:
-
Freifolge
-
"Sitz" aus der Bewegung
-
"Platz" aus der Bewegung
(je nach Prüfungsstufe aus dem Normal- oder Laufschritt)
-
"Steh" aus dem Normal-
oder dem Laufschritt (bei VPG 2, bzw. 3)
-
Apportieren eines
Bringholzes (je nach Prüfungsstufe 650 bis 2000 g schwer) auf
ebener Erde
-
Apportieren über
eine 1 m-Hürde
-
Apportieren über
eine 1,80 m hohe Schrägwand
-
Voraussenden
-
Abliegen
Abteilung C :
Schutzdienst
Immer wieder erleben wir, dass
Beobachter einer Schutzdienstarbeit meinen, hier würden
Hunde "scharf" gemacht. Deshalb sei an dieser Stelle einmal auf
folgendes hingewiesen:
Insbesondere der Schutzdienst
verlangt vom Hund Gehorsam und Führigkeit. Bei der
Schutzdienstarbeit wird dem Hund Gelegenheit gegeben, seine
natürlichen Beute- und Schutztriebe kontrolliert
auszuleben. Der Hund lernt hierbei,
sich auf einen Beißarm als seine Beute zu konzentrieren und auch
in hohen Trieblagen den Kommandos seines Hundeführers Folge zu
leisten. Schutzdienstarbeit heißt also nicht, Aggressionen
gegenüber Menschen oder anderen Tieren aufzubauen!!!
Hunde mit besonderer Neigung zur
Nasenarbeit können auch Fährtenhundprüfungen in zwei
verschiedenen Stufen (FH 1 und FH 2) ablegen. Der Hund muss
hierbei eine 3 Stunden alte, 1.400 bzw. 2.000 m lange Fährte auf
wechselndem Gelände absuchen. Dabei darf der Hund sich auch durch
das Legen einer Verleitung 30 Minuten nach dem Legen bzw.30 Minuten vor
dem Absuchen der
Fährte (je nach Stufe) nicht "vom rechten
Weg" abbringen lassen.
|